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AGB – So vermeiden Sie Abmahnungen und schließen rechtssicher Verträge durch AGB

Warum AGB sinnvoll sind und was Du als Unternehmer wissen musst

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für Unternehmen jeder Größe – vom Freelancer bis zum Online-Shop – ein zentrales Werkzeug, um Geschäftsbeziehungen transparent, sicher und effizient zu gestalten. In diesem Beitrag erfährst Du praxisnah und verständlich:

  • Warum AGB sinnvoll sind und ob sie verpflichtend sind
  • Wie AGB Vertragsbestandteil werden
  • Welche Inhalte AGB regeln sollten
  • Wo die rechtlichen Grundlagen für AGB geregelt sind
  • Was Du als Unternehmer beachten musst
  • Warum Individualverträge und AGB kombiniert werden
  • Was überraschende Klauseln und unangemessene Benachteiligung bedeuten

Haftungsausschluss:

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information. Für verbindliche juristische Auskünfte oder die Erstellung eigener AGB trage Dich gerne in das Kontaktformular ein und buchen Sie einen Termin. Es wird keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der vorgestellten Informationen übernommen.

Was sind AGB? – Die Grundlagen

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen gelten sollen. Sie sind die „Spielregeln“ im Geschäftsverkehr und ermöglichen es, Standardthemen einmal zu regeln, statt sie bei jedem Vertrag neu zu verhandeln.

Wichtig: AGB sind kein Gesetz, sondern müssen ausdrücklich vereinbart werden, damit sie gelten.

Sind AGB in Deutschland verpflichtend?

In Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht, AGB zu verwenden. Unternehmen können frei entscheiden, ob sie AGB nutzen. Fehlen AGB, gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Warum sind AGB sinnvoll?

Auch wenn keine Pflicht besteht, sind AGB in der Praxis fast immer empfehlenswert, weil sie:

  • Verträge standardisieren und Zeit sparen
  • Rechtsklarheit und Transparenz schaffen
  • Haftung sinnvoll beschränken (soweit gesetzlich zulässig)
  • Zahlungsbedingungen und Fristen klar regeln
  • Eigentumsvorbehalt sichern
  • Künsigungsbestimmungen und Widerrufmöglichkeiten regeln
  • Urheberrechte regulieren
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht bestimmen

Gerade bei Online-Geschäften, wiederkehrenden Dienstleistungen und im B2B-Bereich sind AGB praktisch unverzichtbar.

Wie werden AGB Vertragsbestandteil?

AGB gelten nur, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden (§ 305 Abs. 2 BGB). Folgendes gilt im B2C Bereich: 

  1. Ausdrücklicher Hinweis: Der Kunde muss vor Vertragsschluss klar auf die AGB hingewiesen werden.
  2. Möglichkeit der Kenntnisnahme: Der Kunde muss die Möglichkeit haben, die AGB einzusehen und zu speichern.
  3. Einverständnis: Der Kunde muss mit den AGB einverstanden sein (z. B. durch Anklicken einer Checkbox).

Bei B2B Geschäften entfällt Punkt 3.

Merke: Ohne wirksame Einbeziehung gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen.

Vertragsgestaltung: Individualvertrag vs. AGB

Die Erfahrung zeigt: Je länger und komplexer ein Vertrag, desto eher scheitert er an zu vielen Details. In der Praxis werden daher meist nur die wichtigsten Punkte individuell ausgehandelt (Individualvertrag), während der Großteil der Regelungen in die AGB ausgelagert wird.

  • Individualvertrag: Einzelne, individuell ausgehandelte Klauseln, die nicht der AGB-Kontrolle unterliegen (§ 305b BGB) und Vorrang vor den AGB haben.
  • AGB: Standardisierte Regelungen für alle weiteren Vertragsinhalte, die einer strengen Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterliegen.

Vorteil: So bleibt der Vertrag übersichtlich, flexibel und rechtssicher – und die Verhandlungen konzentrieren sich auf die wirklich wichtigen Punkte.

Welche Inhalte sollten AGB regeln?

Die Inhalte Deiner AGB hängen von Branche und Geschäftsmodell ab. Typische Inhalte sind:

  • Geltungsbereich: Für welche Verträge und Kunden gelten die AGB?
  • Vertragsschluss: Wie kommt der Vertrag zustande?
  • Preise und Zahlungsbedingungen: Zahlungsfristen, Verzugszinsen
  • Liefer- und Leistungsbedingungen: Lieferfristen, Versandkosten
  • Eigentumsvorbehalt: Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers
  • Urheberrecht: Wer ist Eigentümer eines hergestellten Produkts und welche Rechte können erworben werden? Relevant für Bilder, Musiken, Webseiten, etc. Immer wenn ein schöpferischer Wert entsteht, besteht ein Urheberrecht. Relevant vor allem 
  • Widerrufsrecht: (bei B2C verpflichtend je nach Vertragstyp!)
  • Gewährleistung und Haftung: Haftungsbeschränkungen (nur soweit gesetzlich zulässig)
  • Vertragsdauer und Kündigung: (bei Dauerschuldverhältnissen)
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht
  • Datenschutz-Hinweis: Verweis auf die Datenschutzerklärung (DSGVO)
  • Schlussbestimmungen: Salvatorische Klausel (Nicht verpflichtend, aber in kompletten Individualverträge sinnvoll, da sonst bei Individualverträgen der gesamte Vertrag nichtig ist)

Achtung: Die Liste ist nicht abschließend, je nach Branche machen unterschiedliche Inhalte Sinn. 

Überraschende Klauseln in AGB (§ 305c BGB)

Überraschende Klauseln sind unwirksam (§ 305c Abs. 1 BGB). Sie liegen vor, wenn sie so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner vernünftigerweise nicht mit ihnen rechnen musste.

  • Beispiele: Unerwartete Gebühren, versteckte Haftungsausschlüsse, ungewöhnliche Vertragsstrafen.
  • Folge: Solche Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil und sind im Streitfall nicht durchsetzbar.

Praxis-Tipp: Je weiter eine Klausel vom gesetzlichen Leitbild abweicht, desto eher ist sie überraschend.

Unangemessene Benachteiligung in AGB (§ 307 BGB)

Nach § 307 BGB sind Klauseln in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Das ist insbesondere der Fall, wenn:

  • Die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar ist (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  • Sie nicht klar und verständlich formuliert ist (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB).
  • Sie die Interessen des Verwenders einseitig auf Kosten des Vertragspartners durchsetzt, ohne angemessenen Ausgleich.

Beispiele:

  • Pauschale Haftungsausschlüsse im B2C-Bereich
  • Klauseln, die Schadensersatz auch ohne Verschulden des Vertragspartners vorsehen

Was passiert, wenn Regelungen in AGB ungültig sind?

  • Unwirksame Klausel wird gestrichen: Sie gilt nicht (§ 306 Abs. 1 BGB).
  • Gesetzliche Regelung tritt an ihre Stelle: (§ 306 Abs. 2 BGB)
  • Vertrag bleibt grundsätzlich wirksam: Ausnahme: Ohne die Klausel ist der Vertrag nicht sinnvoll fortführbar (§ 306 Abs. 3 BGB).
  • Risiko liegt beim Verwender: Wer AGB stellt, trägt das Risiko, dass unfaire oder überraschende Klauseln gestrichen werden.

Übersicht: Wichtige BGB-Paragrafen für AGB

Thema Paragraf BGB Inhalt
Keine AGB-Pflicht AGB sind freiwillig, aber praktisch sinnvoll.
Einbeziehung in Vertrag § 305 Abs. 2 Hinweis, Kenntnisnahmemöglichkeit, Einverständnis.
Vorrang Individualabrede § 305b Individuell ausgehandelte Vereinbarungen gehen vor AGB.
Überraschende Klauseln § 305c Überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.
Unangemessene Benachteiligung § 307 Klauseln dürfen Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen.

Beispiele aus der Praxis:

Ein klassisches Beispiel, wo AGB sinnvoll sind, ist der Kauf eines Produkts in einem Online-Shop. Hier regeln die AGB unter anderem, wie der Vertrag zustande kommt, welche Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten, wie lange die Gewährleistungsfrist ist und wie der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. Angenommen, ein Kunde bestellt ein Smartphone, das defekt ankommt: Die AGB legen dann fest, wie und innerhalb welcher Frist der Kunde das Gerät zurücksenden muss oder wie die Reklamation abläuft. Das schafft auf beiden Seiten Klarheit und vermeidet Missverständnisse. Ohne AGB müsste jeder einzelne Vertrag individuell ausgehandelt werden, was bei Massengeschäften wie im Online-Handel praktisch unmöglich wäre.

Konflikte können entstehen, wenn AGB gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen oder den Kunden unangemessen benachteiligen. Ein typischer Streitpunkt ist der Versuch, die gesetzliche Gewährleistung zu beschränken. Würde der Online-Shop beispielsweise in seinen AGB festlegen, dass der Kunde das defekte Smartphone nur innerhalb von drei Tagen nach Kauf reklamieren darf (statt der gesetzlichen Frist von zwei Jahren), wäre diese Klausel unwirksam (§ 309 Nr. 7, 8 BGB). In diesem Fall gilt dann automatisch die gesetzliche Regelung, und der Kunde könnte die mangelhafte Ware auch noch nach Monaten reklamieren. Solche Konflikte entstehen häufig, wenn AGB überraschende Klauseln enthalten oder Verbraucher unangemessen benachteiligen.

 

Ein praxisnahes Beispiel für den Einsatz von AGB bei einem Webdesigner:

Stell Dir vor, ein Webdesigner erstellt für einen Kunden eine neue Firmenwebsite. Im Vertrag werden nur die wichtigsten Punkte individuell ausgehandelt, etwa der Preis, der grobe Projektumfang und der Liefertermin. Alle weiteren Details – wie Korrekturschleifen, Zahlungsmodalitäten, Nutzungsrechte, Haftungsfragen und Abnahmebedingungen – sind in den AGB des Webdesigners geregelt.

Warum machen AGB hier Sinn?

  • Der Webdesigner kann mit seinen AGB klarstellen, dass zusätzliche Leistungen (z. B. weitere Korrekturen, neue Funktionen) extra vergütet werden müssen.
  • Er kann festlegen, dass die Website erst nach vollständiger Zahlung online geschaltet wird.
  • Die AGB regeln, wie mit Verzögerungen umzugehen ist, wenn der Kunde Inhalte zu spät liefert.
  • Sie enthalten Haftungsbeschränkungen, etwa bei Datenverlust oder fehlerhaften Inhalten, die vom Kunden stammen.
  • Auch die Frage, wer für die rechtliche Zulässigkeit von Texten, Bildern und Marken verantwortlich ist, lässt sich über die AGB eindeutig regeln.

Typischer Konfliktfall:
Ein häufiger Streitpunkt entsteht, wenn der Kunde nach Projektabschluss plötzlich mehr Leistungen verlangt – etwa zusätzliche Unterseiten oder Funktionen, die nicht im ursprünglichen Angebot standen. Ohne klare AGB müsste der Webdesigner im schlimmsten Fall diese Leistungen ohne zusätzliche Vergütung erbringen oder sich auf einen langwierigen Streit einlassen. Mit AGB kann er sich darauf berufen, dass solche Zusatzleistungen separat zu vergüten sind und nicht automatisch zum Vertrag gehören.

Ein weiteres Konfliktpotenzial ergibt sich bei der Haftung: Versucht der Webdesigner, in seinen AGB die Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz komplett auszuschließen, wäre diese Klausel unwirksam (§ 309 Nr. 7 BGB). Der Kunde könnte sich dann trotzdem auf die gesetzliche Haftung berufen. Ebenso wären überraschende Klauseln, die etwa dem Kunden das Nutzungsrecht an der Website verweigern, obwohl er sie bezahlt hat, nicht wirksam (§ 305c BGB).

 

Praktische Tipps für Unternehmer

  • AGB klar und verständlich formulieren – kein Juristendeutsch!
  • Regelmäßig prüfen und aktualisieren (z. B. bei Änderungen im Widerrufsrecht oder Datenschutz)
  • Seriöse AGB-Generatoren nutzen für erste Entwürfe
  • Bei komplexen Angeboten oder B2B-Geschäften: anwaltliche Beratung einholen
  • Verbraucherschutz beachten – vor allem im Onlinehandel

Fazit: AGB als Erfolgsfaktor für Dein Unternehmen

AGB sind kein Muss, aber eine starke Absicherung. Sie geben Dir als Unternehmer Rechtssicherheit, Professionalität und Struktur. Wer seine Vertragsbedingungen klar regelt und transparent kommuniziert, schafft Vertrauen bei Kunden und vermeidet Streit.

Ob Online-Shop, Dienstleistung oder Produktvertrieb – mit durchdachten AGB kannst Du Dein Risiko minimieren und Dein Business effizienter gestalten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu AGB

Was ist, wenn ich keine AGB habe?
Dann gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen – oft nicht zu Deinem Vorteil!

Kann ich AGB einfach kopieren?
Nein! Jede Branche und jedes Geschäftsmodell ist anders. Kopierte AGB sind oft unwirksam und können zu Abmahnungen führen.

Wie oft sollte ich meine AGB prüfen?
Mindestens einmal jährlich oder bei rechtlichen Änderungen (z. B. DSGVO, Widerrufsrecht).

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